Für die österreichische Fahrzeugbranche ist die Bewertung der EU-Kommission ein wichtiges Signal. Die MVBER sowie die ergänzenden Leitlinien haben nach Einschätzung der Kommission ihre Ziele im Bewertungszeitraum weitgehend erreicht. Sie sorgen dafür, dass Unternehmen die Vereinbarkeit ihrer Vertriebs-, Service- und Ersatzteilvereinbarungen mit dem europäischen Wettbewerbsrecht selbst beurteilen können und schaffen damit ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Gleichzeitig bestätigt die Evaluierung die grundsätzliche Notwendigkeit einer eigenen Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor.

Von besonderer Bedeutung ist dies für den unabhängigen Aftermarket: Unabhängige Werkstätten, Teilehändler und Zulieferer profitieren davon, dass der Zugang zum Markt und der Wettbewerb zwischen autorisierten und freien Betrieben abgesichert werden.

Werbung
Mehr Ertrag im Gebrauchtwagengeschäft: Darauf kommt es an
Der Handel mit Gebrauchtwagen zählt zu den profitabelsten Bereichen im Autohaus. Gleichzeitig erfordert er ein professionelles Management, um Ertragspotenziale optimal zu nutzen. Schon mit wenigen gezielten Maßnahmen lassen sich Verkaufschancen erhöhen und Kosten reduzieren.
mehr erfahren

Die EU-Kommission kommt in ihrer Bewertung zum Schluss, dass die bestehenden Regelungen weiterhin wirksam sind und den Wettbewerb grundsätzlich schützen. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass mit der zunehmenden Digitalisierung und Elektrifizierung der Fahrzeuge neue Herausforderungen entstehen. Experten sehen insbesondere beim diskriminierungsfreien Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten Verbesserungsbedarf.

Für die Bundesinnung Fahrzeugtechnik ist das Ergebnis ein klarer Erfolg. Bundesinnungsmeister Roman Keglovits-Ackerer sieht darin eine Bestätigung der langjährigen Interessenvertretung auf europäischer Ebene: „Solche positiven Signale, gerade für den Aftermarket, zeigen auf, wie wichtig unsere langjährige und intensive internationale Arbeit ist und pragmatische Argumente Früchte tragen.“

Da die derzeitige MVBER bis Ende Mai 2028 gilt, liefert die Bewertung bereits jetzt deutliche Hinweise darauf, dass auch künftig eine sektorspezifische Gruppenfreistellungsverordnung und ergänzende Leitlinien für den Kraftfahrzeugsektor erforderlich sein werden.