Euro 4 für Zweiräder ab 2017

Redaktion KFZ Wirtschaft
06.10.2016

Gemäß einer Verordnung der EU ist die erstmalige Zulassung in der EU von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen (L3e, L4e, L5e, L7e) ab 1.Jänner 2017 nur mehr möglich, wenn diese die Abgasnorm Euro 4 erfüllen.

Die EU-Verordnung sieht jedoch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für einzelne Lagerfahrzeuge vor, die nicht mehr bis 31.12.2016 zugelassen werden. Dabei ist folgendes ist zu beachten: Bevollmächtigte Importeure erhalten ca. Mitte Oktober einen Erlass des BMVIT samt der erforderlichen Antragsformulare für die Ausnahmegenehmigungen (als Link auf der Homepage des BMVIT). Die den Importeuren von den Händlern bekanntgegebenen Lagerfahrzeuge sind unter Angabe der Fahrgestellnummer im Antrag an die Behörde aufzunehmen. Händler und Grauimporteure müssen für Neufahrzeuge, die nicht der EU-Verordnung 168/2013 entsprechen, mit dem bevollmächtigten Importeur Kontakt aufnehmen und ihm die erforderlichen Fahrzeugdaten bekanntgeben. Bei einzelgenehmigten Fahrzeugen (bei Importen aus Drittländern auch Gebrauchtfahrzeuge!) ist im Genehmigungsdokument zu prüfen, bis wann eine erstmalige Zulassung möglich ist. Allenfalls ist mit der Genehmigungsbehörde wegen einer Ausnahmebewilligung Kontakt aufzunehmen.

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