Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, das seit Juli 2020 in Kraft ist und seit 2022 für große Unternehmen verpflichtend angewendet wird. Sie definiert nachhaltige Aktivitäten anhand von sechs Umweltzielen, darunter Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft, um Investitionen in grüne Projekte zu lenken.

Diese Festlegung verschafft allen Beteiligten endlich Gewissheit, dass die Verwendung von runderneuerten Reifen derzeit nicht gegen die Taxonomie-Vorschriften verstößt. Die Verwendung von runderneuerten Reifen leistet daher weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit, indem wertvolle Ressourcen geschont werden.

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Die Europäische Kommission hat eine Überprüfung der nun geänderten Rechtsakte EU-Klimataxonomie und EU-Taxonomie im Umweltbereich angeordnet. Die Frist für die Überprüfung wurde bis 14. April 2026 gesetzt. Die Verabschiedung durch die Europäische Kommission ist für das zweite Quartal 2026 geplant.

Andreas Wesermeyer WKO
Andreas Westermeyer: Großer Erfolg für die Bundesinnung – die EU-Kommission hat eine Überprüfung der nun geänderten Rechtsakte EU-Klimataxonomie und EU-Taxonomie im Umweltbereich angeordnet. © Rita Newman