Die Automesse in Peking hat sich laut vor Ort befindlichen Teilnehmern an Größe verdoppelt; gemeinsam mit Shanghai gilt sie mittlerweile als die wichtigste Automesse der Welt. Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet der Markteintritt der neuen Teilnehmer vor allem mehr Auswahl, sinkende Preise und eine schnellere technologische Weiterentwicklung. Gleichzeitig kann der verstärkte Wettbewerb einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der europäischen Klimaziele leisten, indem der Umstieg auf emissionsfreie Mobilität noch attraktiver wird.

Auch in der heimischen Zulassungsstatistik nehmen Elektrofahrzeuge weiter an Fahrt auf, nicht zuletzt durch die Unsicherheit über die Zukunft der Spritpreise. Im März hatten wir erstmalig eine Neuzulassungsquote von 25 Prozent im Segment der BEVs.

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Und just in dieser Phase verkündet die Bundesregierung bei der Präsentation der Maßnahmen für das Doppelbudget 2027/2028, einen Sachbezug nun auch auf reine Elektrofahrzeuge einzuführen. Dies ist nach der Einführung einer motorbezogenen Versicherungssteuer nun der bereits zweite Dämpfer für das Hochfahren der Elektromobilität innerhalb eines Jahres. Wir haben umgehend darauf hingewiesen, dass die Sachbezugsbefreiung einer der wirksamsten Anreize für den Einsatz von E‑Autos im betrieblichen Bereich ist und ihre Abschaffung den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge deutlich bremsen sowie die Erreichung der Klima‑ und Emissionsziele erschweren würde.

Auch wenn zu Redaktionsschluss noch nicht feststand, wie die Regelung im Detail aussehen wird, warnen wir davor, den Aufschwung der Elektromobilität weiter zu gefährden. Der Sachbezug soll zwar in der Höhe deutlich unter dem von Verbrenner- und auch Plug-in-Hybridfahrzeugen liegen, womit elektrische Dienstwägen einigermaßen attraktiv bleiben sollten, wir sehen es aber zum jetzigen Zeitpunkt trotzdem als falsche und insbesondere verfrühte Maßnahme. Dass die Befreiung des Sachbezugs nicht ewig aufrechterhalten werden kann, war klar, sinnvoller wäre es jedoch gewesen, diese Maßnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt – bei deutlich stärkerer Marktdurchdringung – einzuführen.

Wichtig ist jetzt natürlich, dass nicht noch weitere Belastungsmaßnahmen wie die Einführung einer Zulassungssteuer oder der Verlust der Vorsteuerabzugsfähigkeit bei reinen Elektrofahrzeugen auch noch umgesetzt werden.

Positiv ist, dass sich der Markt derzeit gut entwickelt und die Prognosen für das Zulassungsjahr 2026 bereits jetzt nach oben korrigiert werden müssen. Wir hoffen, dass die Begeisterung für den Autokauf weiterhin auch unter den derzeitigen geopolitischen Spannungen attraktiv bleibt und bleiben wachsam, um weitere Belastungen zu vermeiden!