Online-Autohandel noch erlaubt?

17.03.2020

Die Redaktion hat heute in der Früh die Nachricht eines Betriebs ereilt, ob der Online-Autoverkauf noch erlaubt sei, wenn die gesamte Abwicklung ohne persönlichen Kontakt verläuft. Gremialobmann Klaus Edelsbrunner gibt eine erste Einschätzung.

„Der Fahrzeughandel ist geschlossen“, sagt Klaus Edelsbrunner unmissverständlich. Eine Anbahnung des Geschäfts sei online und ohne persönlichen Kontakt wohl möglich, aber: Die Auslieferung am Betriebsgelände des Fahrzeughändlers ist nicht gestattet. Auch die Auslieferung beim Kunden wird nicht möglich sein, da regelmäßig nicht sichergestellt werden kann, dass der Mindestabstand von einem Meter zu jedem Zeitpunkt eingehalten wird. Diese Bestimmungen werden von den zuständigen Organen der Polizei sehr streng vollzogen, sodass durchaus mit empfindlichen Strafen zu rechnen ist. 

Auch der Ersatzteilhandel sei eingegrenzt. „Der Handel von Ersatzteilen zwischen Werkstätten ist erlaubt. Der Verkauf an den Endkunden über das Geschäft nicht, außer im Rahmen von Servicearbeiten am Auto“, sagt Edelsbrunner. Kommt ein Kunde also ins Autohaus und möchte Ersatzteile kaufen, ist das derzeit nicht möglich. Im Rahmen von Reparaturarbeiten in der Werkstatt ist es erlaubt.

Walter Birner, VFT-Obmann, sagt uns: „Wenn uns Bestellungen online oder telefonisch erreichen, können wir an die Werkstätten ganz normal ausliefern. Die Ersatzteilversorgung an Betriebe ist gesichert.“

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