Neben der technischen Nachrüstung rückt auch die Schulung der Fahrer in den Fokus. „Gemäß EU-Verordnung 165/2014 müssen Unternehmen ihre Fahrer:innen vor Inbetriebnahme des Kontrollgeräts schulen. Wer diese Schulungspflicht ignoriert, riskiert Strafzahlungen“, erklärt Hermann Wirrer, Chefinstruktor Nutzfahrzeuge bei der ÖAMTC Fahrtechnik. Fehler bei der Bedienung können ebenfalls Konsequenzen haben, insbesondere bei wiederholten Beanstandungen im Zuge von Kontrollen.

Umfangreiche Dokumentationspflichten

Die neue Regelung bringt mehrere Verpflichtungen mit sich. Dazu zählen neben dem Einbau und der Nutzung des Geräts auch die regelmäßige Datensicherung. Der Smart Tacho 2 erfasst unter anderem Lenk- und Ruhezeiten, Grenzübertritte sowie Weg- und Zeitdaten. Unternehmen sind verpflichtet, diese Informationen herunterzuladen, zu speichern und aufzubewahren.

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Ausnahmen und betroffene Einsätze

Nicht alle Betriebe sind automatisch betroffen. Reiner Inlandsgüterverkehr innerhalb Österreichs bleibt weiterhin von der Tachographenpflicht ausgenommen. Auch die sogenannte Handwerkerregelung bleibt bestehen: Fahrten im Umkreis von 100 Kilometern, die unmittelbar der Ausübung der Haupttätigkeit dienen, sind weiterhin befreit. Anders verhält es sich beim grenzüberschreitenden Werkverkehr – hier greift die neue Pflicht ohne Ausnahme.