Der Bundesinnung Fahrzeugtechnik ist es deshalb ein besonderes Anliegen, frühzeitig, transparent und praxisnah über die neuen Bestimmungen zu informieren. Die KFZwirtschaft sprach darüber mit Thomas Marichhofer, Bundesinnungsmeister-Stellvertreter der Fahrzeugtechnik.⇒Interview: Alexander Tempelmayr
KFZwirtschaft: Wann wurde die 42. KFG-Novelle kundgemacht und welche Bestimmungen sind bereits wirksam?
Thomas Marichhofer: Mit 29. Juli 2026 wurde die 42. KFG-Novelle kundgemacht. Zahlreiche Bestimmungen sind bereits mit der Kundmachung in Kraft getreten, einzelne Regelungen werden jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam.
Welche Neuregelung wird derzeit besonders intensiv diskutiert?
Besonders intensiv diskutiert wird derzeit die Neuregelung der §57a-Begutachtungsintervalle, des sogenannten „Pickerlintervalls“. Diese Bestimmung tritt mit 19. Mai 2027 in Kraft und ist darüber hinaus mit mehreren Übergangsbestimmungen versehen. Seit der Veröffentlichung der Novelle erreichen die Bundesinnung zahlreiche Anfragen von Fahrzeugbesitzern und Werkstätten.
Wie informiert die Bundesinnung über die neuen Bestimmungen?
Um die neuen Regelungen einfach und verständlich darzustellen, hat die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik ein umfassendes Fact-Sheet ausgearbeitet. Dieses steht auf den Informationsplattformen der Bundesinnung unter www.fahrzeugtechniker.at zur Verfügung und wird zusätzlich über die Fachmedien kommuniziert.
Können auf diesem Weg alle betroffenen Fahrzeughalter erreicht werden?
Wir müssen realistisch bleiben: Es wird nicht möglich sein, alle rund vier Millionen österreichischen Fahrzeughalter rechtzeitig und umfassend über die neuen Regelungen zu informieren. Daher ist davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten und insbesondere rund um das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zu einem erhöhten Aufkommen an Anfragen betreffend sogenannte Austauschplaketten kommen wird.
Wie soll die praktische Abwicklung der Austauschplaketten erleichtert werden?
Um die praktische Umsetzung zu erleichtern, hat die Bundesinnung beim Bundesministerium angeregt, dass in den Begutachtungsprogrammen einen eigenen „Austausch-Button“ analog zur bisherigen Ersatzplakette vorzusehen ist.
Kann dabei die Zentrale Datenbank Aufgaben übernehmen und unterstützen?
Die Zentrale Datenbank (ZBD) soll dabei künftig automatisch das korrekte Lochungsdatum einer Austauschplakette errechnen und damit die Administration für ermächtigte Stellen vereinfachen.
Welche zusätzliche digitale Unterstützung schlägt die Bundesinnung vor?
Darüber hinaus schlägt die Bundesinnung dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur vor, als zusätzliches Service einen kostenfreien öffentlichen „Pickerl-Checker“ einzuführen. Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter könnten damit unkompliziert selbst überprüfen, ob für ihr Fahrzeug eine reguläre periodische Begutachtung erforderlich ist oder ob der Anspruch auf eine Austauschplakette besteht.
Welche Vorteile würde ein solcher „Pickerl-Checker“ bringen?
Ein solches digitales Service würde nicht nur den Fahrzeugbesitzerinnen und Fahrzeugbesitzern mehr Klarheit verschaffen, sondern auch dazu beitragen, den erwarteten Zustrom an Anfragen zu steuern und unnötige Vorsprachen zu vermeiden. Insbesondere könnten dadurch Fälle reduziert werden, in denen eine Austauschplakette beantragt wird, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.
Was muss das gemeinsame Ziel bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen sein?
Unser gemeinsames Ziel muss sein, die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen so einfach, verständlich und kundenfreundlich wie möglich zu gestalten. Frühzeitige Information, digitale Unterstützung und praktikable Lösungen sind dafür die entscheidenden Erfolgsfaktoren.
