EBV-Tipp: Gutachten erstellen

29.04.2020

 
Die KFZ Wirtschaft zeigt Ihnen, wie Sie Gutachten richtig und unkompliziert erstellen.

.      Klicken Sie auf der Hauptseite der EBV (Dashboard) in der Kachel „Gutachten“ auf den Button „Erstellen“.

2.      Wählen Sie das Fahrzeug, das überprüft werden soll oder legen Sie ein neues Fahrzeug an.

3.      Wählen Sie nun die Gutachtenart aus.

4.      Überprüfen und aktualisieren Sie die Daten des bestehenden Fahrzeuges bzw. tragen Sie bei einem neuen Fahrzeug die Daten ein.

5.      Tragen Sie alle Mängel, Bremswerte und Abgaswerte ein.

6.      Unter „Prüfergebnis“ wählen Sie die Plakette und die Person, welche die Prüfung ausgeführt hat.

7.      Klicken Sie auf „Drucken“ um das Gutachten abzuschließen.

Prüfauftrag erstellen
Wenn Sie das Gutachten nicht direkt am Computer erfassen möchten, haben Sie die Möglichkeit einen Prüfauftrag auszudrucken.

1.      Klicken Sie auf der Hauptseite der EBV (Dashboard) in der rechten Leiste auf das Symbol „Fahrzeuge“

2.      In den Fahrzeugen können Sie mittels dem Button „Erstellen“ ein neues Fahrzeug anlegen oder wählen Sie ein bestehendes Fahrzeug aus.

3.      Tragen Sie bei einem neuen Fahrzeug die Daten ein oder überprüfen und aktualisieren Sie die Daten des bestehenden Fahrzeuges.

4.      Klicken Sie auf „Prüfauftrag“ um diesen auszudrucken.

Fahrzeugdaten im Gutachten ändern
Wenn Sie während der Gutachtenerstellung Daten am Fahrzeug ändern möchten:

1.      Klicken Sie auf den kleinen Bleistift im dunkelblauen Balken am Gutachtenkopf.

2.      Speichern Sie das Gutachten ab.

3.      Jetzt können Sie die Fahrzeugdaten bearbeiten. Es können alle Daten verändert werden.

4.      Bei der Änderung von Daten, die eine neue Berechnungsmethoden im Gutachten verlangen, wird das Gutachten zurückgesetzt.

Dabei handelt es sich um folgende Felder:
Erstzulassungsdatum, geänderter Monat, historisches Fahrzeug, Fahrzeugklasse, Spezialfahrzeug mit 3 Räder, Motorkategorie, Motor-Unterkategorie, Verwendungsbestimmung, Grenzwert lt. Hersteller, Gebremste Achsen, Gewichte (Eigen, höchstzulässiges, technisch), Bauartgeschwindigkeit

Dokumente zum Gutachten hinzufügen
Im Fahrzeugstamm abgespeicherte Dokumente können nun zusätzlich bei Bedarf dem Gutachten zugefügt werden. Sie können während der Gutachtenerstellung im Reiter "Dokumente" die gewünschten Dokumente auswählen und an das Gutachten anhängen. 

Gutachten oder Plaketten Storno
Der "Stornieren"-Button wird nur geeigneten Personen angezeigt. Nur als geeignete Person angemeldete Benutzer können ein Gutachten oder eine Plakette stornieren.

Geeignete Person anlegen
Geeignete Personen können nur von der Landesregierung angelegt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Landesregierung.

Fahrzeug wird mittels Abfrage Zulassungsserver nicht gefunden
Die Abfrage der Fahrzeugdaten vom Zulassungsserver im Zuge der §57a Überprüfung ist seit der Inbetriebnahme der V8 Schnittstelle im Oktober 2018 vom bmvit vorgeschrieben.
Sollte ein Fahrzeug mit österreichischer Zulassung nach Eingabe von korrekten Daten (Kennzeichen und Erstzulassungsdatum bzw. FIN und Erstzulassungsdatum bzw. FIN und Erstzulassungsdatum und Kennzeichen) nicht gefunden werden, so wenden Sie sich bitte an die Automotive Hotline. Die Kopie des Zulassungsscheins ist in diesem Fall unbedingt erforderlich. Die Mitarbeiter der Automotive Hotline werden Ihnen bei der Problembehebung behilflich sein.

Anmeldegutachten kann nicht erstellt werden, Fahrzeug wird in der Zulassungsdatenbank nicht gefunden
Laut Erlass BMVIT-185.520/0004-IV/ST5/2019 vom 11.04.2019:
Die Fahrzeugdaten gem. § 57a Abs. 4 in die ZBD eingelieferter Gutachten werden gegen die Daten in der Zulassungsevidenz geprüft. Sind Fahrzeuge vor längerer Zeit abgemeldet worden und daher nicht mehr in der Zulassungsevidenz gespeichert, können für diese Fahrzeuge keine Gutachten (Anmeldegutachten) erstellt werden. Zur Lösung dieses Problems wurde von VVO und ZBD folgende Vorgangsweise erarbeitet. Die unten angeführten Schritte sind unbedingt einzuhalten, da nur so eine lückenlose Dokumentation erstellt und die Eingabe von falschen Daten verhindert werden kann.

1. Die Begutachtungsstelle nimmt Kontakt mit der Hotline des Begutachtungsprogrammherstellers auf.
2. Die Hotline fordert eine Kopie des Genehmigungsdokuments (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, CoC oder Datenauszug) und das Erstzulassungsdatum bei der Begutachtungsstelle an.
3. Diese Daten werden ausschließlich von der Hotline des Begutachtungsprogramms per Mail an die ZBD geschickt. Anfragen von Begutachtungsstellen, Zulassungsstellen oder Privatpersonen können vom ZBD Support Team nicht bearbeitet werden.
4. Von der ZBD wird eine entsprechende Ticketnummer zur Nachverfolgung zurückgemeldet.
5. Die ZBD veranlasst die Anlage eines Fahrzeugdatensatzes mit den für die Erstellung eines Anmeldegutachtens erforderlichen Daten.
6. Nach Kontrolle durch die ZBD wird die Hotline des Begutachtungsprogrammherstellers unter Anführung der entsprechenden Ticketnummer informiert und das Anmeldegutachten kann erstellt werden.

ACHTUNG: Korrekturen bzw. Änderungen an der Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN), wenn diese in der Zulassungsevidenz falsch erfasst sind, können weiterhin nur von den Ämtern der Landesregierungen oder den Zulassungsstellen durchgeführt werden!

Gutachten für Import-Fahrzeug
Anmeldegutachten eröffnen und unter "Land" das Ursprungsland des Fahrzeuges auswählen.