EBV-Tipp: Vorsicht bei der Reifen-Felgen-Kombi

§57a
02.11.2021

 
Im Rahmen der §57a-Überprüfung sollte die Begutachtungsstelle ein genaues Auge auf die Bereifung werfen. Speziell bei Motorrädern kann eine EBV-Funktion maßgeblich zur Sicherheit beitragen. 
In der Tuningszene kommen oft wilde Reifen-Felgen-Kombinationen vor. In der EBV kann der Staus Quo bei der §57a-Überprüfung mittel Fotos digital hinterlegt werden.
In der Tuningszene kommen oft wilde Reifen-Felgen-Kombinationen vor. In der EBV kann der Staus Quo bei der §57a-Überprüfung mittel Fotos digital hinterlegt werden.

Bei der periodischen §57a-Überprüfung lohnt es sich als Begutachtungsstelle, bei Autos und Motorrädern einen genauen Blick auf die Räder zu werfen. Nicht selten werden breitere oder größere Reifen montiert. Auch die Felgenbreite sollte beachtet werden, die gerne einmal um 0,5 bis ein Zoll abweicht, um eben diese breiteren Reifen aufziehen zu können. Was auf den ersten Blick legal aussieht, weil die Radkästen die Reifen komplett aufnehmen können, muss nicht zwingend legal sein. 

Vorsicht bei Motorrädern

Bei Autos aus der Tuningszene sind die wildesten Felgen-Reifen-Kombinationen bekannt. Beim Motorrad werden gerne breitere Hinterradfelgen verwendet, um breitere Reifen montieren zu können. Oder, noch unauffälliger: Immer wieder kommt es vor, dass Motorradfahrer nicht für den Straßenverkehr zugelassene Reifen verwenden. Meist handelt es sich dabei um supersportliche Reifen mit speziellen Gummimischungen, die bei sportlichem Einsatz mehr Haftung versprechen, aber keine Straßenzulassung haben, weil sie bei kühlen Temperaturen oder im Nassen praktisch keinen Grip bieten.

Kommt ein Endkunde mit einem legalen Reifen zur §57a-Überprüfung, gibt es in der EBV die Funktion, dass die Begutachtungsstelle die Felgen-Reifen-Kombination mittels Fotos digital hinterlegen kann. Mit dem Bildmaterial ist sichergestellt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Überprüfung gesetzeskonform war. Ebenfalls sollte der Reifentyp und das Profil abfotografiert werden. Manche Motorradreifentypen heißen ähnlich wie die Straßenreifen und auch das Profil schaut fast gleich aus, trotzdem sind es eigentlich reine Racing-Reifen. Denn sollte ein Motorradfahrer im Nachhinein den Reifen auf einen supersportlichen Rennpneu wechseln und in eine Kontrolle oder gar einen Unfall verwickelt sein, kann sich der Besitzer nicht darauf ausreden, dass das Motorrad so ein gültiges Pickerl bekommen hätte. Die Begutachtungs­stelle ist damit für eine Revision gewappnet und kann beweisen, zum damaligen Zeitpunkt richtig begutachtet zu haben.