Prof. Burkhard Ernst, BGO des Fahrzeughandels, ÖAMTC und ARBÖ sprechen sich gemeinsam für die Reglementierung des Kfz-Handels – ausgenommen Ersatzteile und Zubehör – aus. Dies sei aufgrund der Nähe zu sicherheitsrelevanten Reparatur- und Servicetätigkeiten und wegen zahlreicher Scheingewerbeanmeldungen in den vergangenen Jahren erforderlich. „Die Reglementierung ist vor allem notwendig, da im Kfz-Handel Leib und Leben von der Produkt-, Service- und Beratungsqualität abhängen können“, so Ernst. „Wir konnten in den letzten Jahren beobachten, dass immer mehr so genannte ‚Handy-Händler‘ in den Autohandel strömen, die über keinerlei Voraussetzungen für den Autohandel verfügen“.
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