Händler werden mutiger

Autohandel
25.01.2022

Nach dem Fall Büchl in Österreich hat jetzt auch ein deutsches Gericht Händlern im Kampf gegen den übermächtigen Stellantis-Konzern Recht gegeben. Die KFZwirtschaft sprach dazu mit dem Rechtsanwalt Dr. Peter Thyri.  
"Meine Euphorie in Grenzen", sagt Rechtsanwalt Peter Thyri auf die Frage, inwiefern PSA die Vorgaben des OGH in Österreich bereits umgesetzt hat.
"Meine Euphorie in Grenzen", sagt Rechtsanwalt Peter Thyri auf die Frage, inwiefern PSA die Vorgaben des OGH in Österreich bereits umgesetzt hat.

Wie berichtet, hat ein deutsches Gericht einer von Händlern eingebrachten Klage gegen einen Autohersteller wegen potenziellen Missbrauchs seiner Marktmacht stattgegeben. Konkret geht es um Opel und den Verband Deutscher Opel-Händler (VDOH), der sich gegen die Unkalkulierbarkeit des Vergütungssystems von Opel, vor allem gegen die einseitigen Änderungsmöglichkeiten bis hin zum Eingriff in die Marge, zur Wehr gesetzt hat.

Die Causa erinnert an den Fall Büchl in Österreich. Dem oberösterreichischen Peugeot-Händler Büchl wurde im Vorjahr in einem langjährigen Rechtsstreit gegen Peugeot Austria (PSA) vom Obersten Gerichtshof Recht gegeben. Peugeot hat demnach seine Marktmacht gegenüber Händlern jahrelang missbraucht.

Beide Fälle betreffen Marken des Mutterkonzerns Stellantis. Dieser hat obendrein seine Händlerverträge zum 31. Mai 2021 mit einer Frist von zwei Jahren gekündigt. Bis heute hängen Händler in der Luft, wissen nicht, ob und wenn ja wie es nach 2023 mit ihnen als Vertragshändler diverser Stellantis-Marken weiter gehen wird. Die KFZwirtschaft hat einen Mann dazu befragt, der mit der Causa bestens vertraut ist: Dr. Peter Thyri, jener Rechtsanwalt und Kartellrechtsexperte, der für den „David“ Büchl den „Goliath“ PSA vor Gericht besiegt hat.

Herr Dr. Thyri, wie haben Sie als Rechtsvertreter des Autohändlers Büchl und Spezialist für Wettbewerbsrecht das jüngste Urteil in Deutschland wahrgenommen? Ist der Fall überhaupt mit jenem von Büchl/PSA vergleichbar?

Ja, durchaus. Der Händlerverband klagte auf Unterlassung, wobei es in dem deutschen Verfahren nur um die einseitigen Vorgaben der Vergütungen ging. Aber auch hier geht es letztendlich um die Frage, ob ein Missbrauch der Marktmacht durch den Konzern gegeben ist. Und die Richter in Frankfurt haben tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung des Importeurs festgestellt und zwar schon, weil eine Marke auf dem räumlich relevanten nationalen Markt gegenüber ihren Händlern „ohne Wettbewerber“ ist. Insofern ist das deutsche Urteil sogar noch etwas schärfer ausgefallen als das österreichische. Und im Falle von Opel wurde in Deutschland nicht nur das Kartellrecht angewendet, sondern auch Zivilrecht. Der Missbrauch der Marktmacht ist ja auch sittenwidrig.

Glauben Sie, dass der von ihnen gewonnene Fall Büchl richtungsweisend war als eine Art „Door Opener“ für die Branche in ganz Europa?

Tatsächlich ging nach dem Büchl-Urteil gegen PSA ein Ruck durch die Branche in ganz Europa. Viele kleinere Händler, die in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, trauen sich nicht, gegen ihre mächtigen Vertragspartner vor Gericht zu ziehen. Dieser „Fear Factor“ ist gerade in der Autobranche ein Problem. Jeder Fall, der gewonnen wird, ermutigt andere, es womöglich doch zu wagen, sich zur Wehr zu setzen.

Das deutsche Urteil könnte sein Übriges dazu beitragen…

Absolut. Das ist wie so ein Schneeball, der irgendwann zur Lawine werden kann. Übrigens wurde der Fall Büchl von den Herstellervertretern in Deutschland kleingemacht. Es hieß, das sei ein Einzelfall und auch nur in Österreich möglich etc. Jetzt sehen alle: Nein, eine ähnliche Klage ist auch nach deutschem Kartellrecht möglich. Jetzt könnte das deutsche Urteil auch wieder eine Rückkopplung nach Österreich haben. Der Marktbeherrschungsbefund für die Marke gegenüber den Händlern kann als rechtlich gesichert gelten, auch, dass einseitige Vorgaben der Hersteller bei der Händlervergütung missbräuchlich sind und zwar ohne, dass dabei deren Angemessenheit geprüft werden müsste. All das schwang auch im Fall Büchl mit, ist jetzt aber auch gesondert klargestellt worden.

Wie geht es bei dem Opel-Fall jetzt weiter?

Opel hat bereits signalisiert, kein Verständnis für das Urteil zu haben. Die Frage ist nun aber: Wollen sie das wirklich weiter vor Gericht ausfechten und die Rechtsmittel ausschöpfen oder wollen sie vielleicht doch eine Einigung mit den Händlern erzielen?

Und wie ist nun der Status Quo in Österreich? Inwiefern hat PSA bereits auf das Büchl-Urteil reagiert?

Es wird gerade evaluiert, was nun tatsächlich umgesetzt wurde. Aber ehrlich gesagt hält sich meine Euphorie in Grenzen. Es gab lediglich punktuelle Anpassungen. Bekanntlich wurden die Händlerverträge in ganz Europa gekündigt und die neuen Verträge sind in der Schwebe. Ein gemeinsames Vorgehen bei der Umsetzung der Vorgaben des OGH gab es nicht. Wir werden das alles jetzt wie gesagt genau evaluieren und dann sehen wir weiter.