Lieferkettengesetz: Neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen

Rechtstipps
26.11.2021

 
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, verpflichtet Unternehmen zur Sorgfalt in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards.
Das Lieferkettengesetz hat hehre Ziele: Konzerne müssen sich um die Einhaltung menschen- und umweltrechtlicher Mindeststandards entlang ihrer Lieferkette kümmern.
Das Lieferkettengesetz hat hehre Ziele: Konzerne müssen sich um die Einhaltung menschen- und umweltrechtlicher Mindeststandards entlang ihrer Lieferkette kümmern.

Es war der 24. April 2013 in Bangladesch. Wie jeden Tag werken im Rana Plaza genannten Fabriksgebäude Tausende in der Textilproduktion für Riesen wie Benetton, Kik oder Walmart. Weit mehr als acht Stunden am Tag, um einen Lohn, der gerade so zum Überleben reicht. In den Tagen zuvor waren kritische Bauschäden festgestellt worden. Egal: Die (großteils weibliche) Belegschaft wird zur Weiterarbeit gezwungen. Auf einmal bricht das Gebäude zusammen. 1.100 Menschen werden getötet, weitere 2.000 verletzt.

Am 11. Juni 2021, mehr als acht Jahre später, verabschiedete der Deutsche Bundestag - nicht zuletzt in Reaktion auf Rana Plaza - ein Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG), das der Wiederholung solcher Katastrophen und menschenunwürdiger Arbeit weltweit vorbeugen soll. Für die Wirtschaft hat das durchaus weitreichende Folgen. 

Durch das Gesetz, das oft auch nur Lieferkettengesetz genannt wird, sind deutsche Unternehmen (und zwar solche, die ihren Sitz oder auch nur eine  Niederlassung in Deutschland haben) mit über 3.000 Arbeitnehmer*innen ab 1. 1. 2023 verpflichtet, auf die Einhaltung bestimmter Standards in Bezug auf Menschenrechte und Umweltvorschriften in ihren Lieferketten zu achten. Ab 1. 1. 2024 gilt das Gesetz dann schließlich schon ab einer Schwelle von 1.000 Beschäftigten. 

Wozu das Lieferkettengesetz verpflichtet

Aber was regelt das Gesetz zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Lieferkette nun genau? Zur Einhaltung gewisser Mindeststandards wie dem Verbot von Kinderarbeit oder Sklaverei verpflichten bereits internationale Abkommen im Rahmen der UNO. Da diese aber nicht den gewünschten Erfolg zeitigten, sah sich die deutsche Bundesregierung gezwungen, zu handeln. Sie verpflichtet größere Unternehmen nun per Gesetz dazu, sich nicht nur selbst an diese Standards in Bezug auf Menschenrechte und Umweltvorschriften zu halten, sondern auch auf ihre Zulieferer einzuwirken, sodass auch diese ihre Sorgfaltspflichten erfüllen. Dazu zählt im Übrigen auch, die Einhaltung lokalen Arbeitsrechts sicherzustellen.

Das ist in Sachen Sorgfaltspflicht zu tun

Letztendlich sollte entlang der gesamten Lieferkette eine entsprechende Sorgfalt herrschen, daher auch der vollständige Gesetzesname Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz. Aus diesem Grund sind Unternehmen verpflichtet, eine vertragliche Zusicherung von Zulieferern einzuholen. Es sind Schulungen und Weiterbildungen sowie Maßnahmen zur Kontrolle einzuführen. Es gilt, Maßnahmen zur Dokumentation, Berichterstattung, Prävention und Organisation sowie ein unabhängiges Beschwerdeverfahren (eine Art „Whistleblowing Hotline“) einzurichten.

Falls das Unternehmen nun Kenntnis von Verstößen erhält, hat es eben Maßnahmen zur Prävention gegen den Verursacher zu verankern sowie ein Konzept zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung zu erstellen und umzusetzen. Das kann mitunter aufwendig und kostenintensiv sein. Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen kann das betroffene Unternehmen teuer zu stehen kommen: Darauf stehen Strafen von bis zu zwei Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Unternehmens. Ganz abgesehen vom Reputationsschaden, der mit solchen Verstößen einherginge und allfälligen zivilrechtlichen Ansprüchen. Dazu kommt eine Sperre von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

Pflichten auch für Österreicher 

Das neue Gesetz trifft - auch wenn es von der Bundesregierung in Deutschland initiiert und vom dortigen Bundestag beschlossen wurde - auch Unternehmen in Österreich. Jene Betriebe, die Zulieferer der betroffenen deutschen Unternehmen sind und somit eine Geschäftsbeziehung zu diesen haben, werden selbst einiges zu tun bekommen – weil nämlich diese deutschen Unternehmen versuchen werden, ihre Verpflichtungen aus dem Lieferkettengesetz, soweit dies die weitere Lieferkette betrifft, auf ihre unmittelbaren Zulieferer zu überbinden. Und diese wiederum an ihre Zulieferer und so weiter.

„In Deutschland gibt es rund 600 Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und über 3.000, die mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen“, erklärt Roland Falder, Partner bei Emplawyers in München: „Allerdings haben diese wieder eine Vielzahl an Zulieferern. Also ist das Risiko gar nicht so gering, Teil der Lieferkette eines betroffenen Unternehmens zu sein, selbst wenn der eigene Kunde nur ein paar wenige Arbeitskräfte hat.“

Aber was genau ist nun eigentlich eine „Lieferkette“? Eine solche umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und/oder zur Erbringung der Dienstleistungen des betroffenen Unternehmens erforderlich sind. Das betrifft Rohstoffe oder Bestandteile eines Produkts, Dienstleistungen, die zur Herstellung nötig sind, aber auch solche, die nur mittelbar erforderlich sind, wie etwa Versicherungen, Logistik oder Beratungsleistungen (zum Beispiel Steuerberatung oder Rechtsberatung). 

Insofern ist die Lieferkette eher ein umgekehrter „Lieferbaum“ mit vielen Verzweigungen. Und die gilt es erst einmal zu identifizieren. Und sie bleiben auch nicht konstant, weil sich hin und wieder ja die Zulieferer ändern.

Zulieferer sollten jetzt handeln

Was haben österreichische Zulieferer, die Teil einer Lieferkette eines deutschen Unternehmens sind, nun zu tun? „Nun, das richtet sich in gewissem Umfang danach, welche Pflichten einem von seinem Kunden auferlegt werden. Es ist aber zu vermuten, dass dies sehr umfangreiche Pflichten sein werden“, sagt Dominik Leiter, Rechtsanwalt und Partner bei Weisenheimer Legal in Wien. 

Zur Erfüllung der Verpflichtungen ihrer Kunden sei ein Prozess durchzuführen, in dem die eigene Lieferkette analysiert wird. Interne Verantwortlichkeiten seien zu bestimmen, Prozesse und Richtlinien zu implementieren und Schulungen der Mitarbeiter durchzuführen, die eine Kontrolle und die Reaktion auf festgestellte Compliance-Verstöße sicherstellen.

Was aber geschieht, wenn es einem nicht gelingt, einen Verstoß gegen diese Standards, von dem man Kenntnis erlangt hat, abzustellen, etwa weil der Sub-Sub-Sublieferant in Fernost nicht kooperiert? Dann wird man wohl die Lieferbeziehung beenden müssen, bevor das deutsche Unternehmen es mit der Geschäftsbeziehung zu einem selbst tut. Weisenheimer Legal rät Unternehmen, das Thema rasch proaktiv anzugehen. Sie könnten das im Marketing nutzen.

Übrigens ist auch auf EU-Ebene bereits eine europäische Lieferkettenrichtlinie in Arbeit. Zwar ist laut Experten noch nicht abschätzbar, wann die Europäische Union diese dann tatsächlich umsetzt, früher oder später wird aber wohl der Fall sein. Auch deshalb lohnt es sich für die Wirtschaft, bereits jetzt aktiv zu werden und sich mit der Initiative Lieferkettengesetz auseinanderzusetzen. Dominik Leiter führt weitere Argumente dafür ins Treffen: „Man kann ohne großen Zusatzaufwand Wichtiges über die eigenen Lieferanten erfahren und sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern verschaffen.“

Auf europäischer Ebene ist schon eine Lieferkettenrichtlinie in Arbeit, die auch Unternehmen in Österreich in ähnlicher Weise verpflichten wird, sich um Grundrechts- und Umweltstandards in ihrer Lieferkette zu kümmern. Bis wann diese Richtlinie dann auch umzusetzen sein wird, ist noch nicht bekannt.

Lieferkettengesetz: Zustimmung aus Österreich

Verständnis für derartige Gesetze gibt es in der Politik. Gerald Loacker, Umwelt- und Wirtschaftssprecher der Neos, sagt auf Anfrage der KFZ Wirtschaft: „Auch wenn Beschränkungen der Weltwirtschaft immer sehr sorgfältig abzuwägen sind, so sind Regelungen, die Sozial- und Umweltdumping verhindern, zu begrüßen.“ Freilich schränkt er mit folgendem Nachsatz ein: „Solange solche Regelungen nicht überschießend sind und Unternehmer für Dinge verantwortlich machen, die schlicht und einfach außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.“

Freilich dürften solche Regelungen nicht überschießend sein und Unternehmen für Dinge verantwortlich machen, die schlicht und einfach außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Diese Gefahr besteht durch das neue Lieferkettengesetz nicht, zumal das deutsche Gesetz von den Unternehmen ja keinen Erfolg fordert, sondern eben nur ein angemessenes Bemühen. Das aber mit Nachdruck. 

Zusammenfassung: 

Mit dem neuen Lieferkettengesetz prescht die Bundesregierung in Deutschland im Sinne der Menschenrechte vor: Der Bundestag nimmt Konzerne in die Verantwortung, unternehmerische Sorgfaltspflichten wahrzunehmen. Und zwar in ihren gesamten Wertschöpfungsketten. Größere Unternehmen stehen in der Pflicht, sich um den Schutz der Menschenrechte sowie die Einhaltung von Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette zu kümmern und entsprechende Informationen einzuholen. Da die allgemeinen Sorgfaltspflichten somit die Geschäftsbeziehungen zu den Lieferanten mit einschließen, sind auch österreichische Unternehmen von dem Gesetz betroffen - sofern sie Zulieferer großer deutscher Unternehmen sind. Experten raten diesen Betrieben, die Sorgfaltspflichten aktiv wahrzunehmen und entsprechende Maßnahmen - von der Information und Dokumentation über die Schulung von Mitarbeitern bis hin zur Implementierung von Maßnahmen zur Prävention - zu setzen.