OBFCM On Board Fuel Consumption Monitoring 2024
Registrierungspflicht für OBD-Auslesegeräte bereits seit Mai 2023
Auch wenn Sie bisher noch kein von OBFCM betroffenes Fahrzeug im Betrieb hatten, sind Sie seit 20. Mai 2023 rechtlich verpflichtet, ein entsprechendes
OBD-Auslesegerät zur OBFCM-Datenübermittlung in Ihrer §57a Begutachtungsstelle durch einmalige Erfassung im Begutachtungsprogramm EBV bei der ZBD zu registrieren.
So geht's: Klicken Sie auf der Übersichtsseite der Automotive Services auf den "Werkzeugkasten" . In der Kachel "Geräteverwaltung" wählen Sie "Gerät anlegen" und folgen den weiteren Anweisungen.
Eine detaillierte Anleitung finden Sie dazu unter OBFCM.at
Werkstatt.Connect (WSC): Automatisierung der OBFCM-Datenübermittlung bei voller Transparenz und Nachvollziehbarkeit Ihrer Aufträge
Mit Werkstatt.Connect haben Sie immer den Überblick. Noch vor der Gutachteneröffnung - nach Bearbeitung der Fahrzeugdaten - sehen Sie auf den ersten Blick, ob für ein OBFCM-pflichtiges Fahrzeug OBFCM-Daten bereits an die ZBD übermittelt wurden. Diese Funktion steht allen Nutzern von Werkstatt.Connect zur Verfügung unabhängig davon, ob Sie Ihre OBFCM-Daten mittels Werkstatt.Connect oder direkt über ein Diagnosegerät an die ZBD übermitteln.
Nutzer von Werkstatt.Connect, die Abfrage und Übermittlung der OBFCM-Daten über Werkstatt.Connect durchführen, können bei Bedarf anhand der Auftragshistorie jederzeit nachvollziehen, wann und mit welchem OBD-Auslesegerät Daten abgefragt wurden und ob diese auch erfolgreich an die ZBD übermittelt wurden. Weiters besteht die Möglichkeit die OBFCM Daten gemeinsam mit dem OBD-Report (Abgas) in einem Arbeitsgang auszulesen und an die Automotive Services zu übertragen.