Recht praktisch: Autonomes Fahren in Österreich

autonomes Fahren
01.04.2021

Von: Mag. Dominik Leiter
Rechtsanwalt Dominik Leiter gibt in der KFZ Wirtschaft nützliche juristische Tipps für die Praxis. Diesmal erklärt er die aktuelle Rechtslage in Sachen autonomes Fahren. 

Rechtslage in Österreich. Immer wieder hört man Berichte über Innovationen im Bereich selbstfahrender Autos und sieht Videos von deren Einsatz auf den Straßen – meist jenseits des Atlantik. Nun prescht allerdings die deutsche Bundesregierung vor. Sie beschloss im Februar den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erarbeiteten Gesetzesentwurf, der „einen zentralen nächsten Baustein“ darstellen soll, „um das autonome Fahren in die Praxis zu bringen“. Das Gesetz soll bis Mitte 2021 im Bundestag beschlossen werden und Deutschland zum ersten Land weltweit machen, das fahrerlose Kraftfahrzeuge im Regelbetrieb erlaubt. 

Einparkhilfe und Autobahn-Assistent

So weit, so gut für unsere Nachbarn, doch wie sieht die heimische Rechtslage aus? Hier ist vor allem ein Blick in die „Automatisiertes Fahren Verordnung“ zu werfen, in der zum einen die Rahmenbedingungen für das Testen der neuen Technologien festgelegt werden, zum anderen auch bestimmt wird, welche Systeme im Regelbetrieb eingesetzt werden dürfen. Erlaubt sind demnach die Einparkhilfe und der „Autobahn-Assistent mit automatischer Spurhaltung“. Die Einparkhilfe befreit den Lenker von seiner Verpflichtung, sich im Fahrersitz zu befinden und zumindest eine Hand am Steuer zu haben. Er muss sich allerdings weiterhin in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug befinden und den Ein- oder Ausparkvorgang überwachen. Bei dem Autobahn-Assistent mit Spurhaltung handelt es sich im Prinzip um eine Kombination aus Spurhalteassistent und Abstands-Tempomat. Da dabei beide Hände vom Lenkrad genommen werden dürfen – und zwar im Gegensatz zu den Programmierungen vieler Autohersteller ohne zeitliche Beschränkung – kommen wir dem autonomen Fahren aus den bekannten Videos schon etwas näher. Diese Systeme dürfen allerdings nur auf Autobahnen oder Schnellstraßen und nicht im Baustellenbereich verwendet werden. Außerdem muss der Lenker jederzeit wieder das Steuer übernehmen, sobald es zu einer „kritischen Situation“ kommt und Spurwechsel sind selbst durchzuführen. 

Es bleibt abzuwarten, ob sich die österreichischen Verantwortlichen vom deutschen Vorhaben inspirieren lassen und ebenfalls bald Rahmenbedingungen für das autonome Fahren erarbeiten. Die rechtlichen, technischen und ethischen Fragen rund um diese Thematik werden uns jedenfalls noch länger begleiten.