Zulassungsstellen auf Notbetrieb

„Dazu zählen etwa die Anmeldung von Fahrzeugen bei wirtschaftlicher Notwendigkeit sowie von Fahrzeugen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgung mit Lebensmitteln oder Gütern des täglichen Bedarfs genutzt werden oder von Fahrzeugen, die eingesetzt werden müssen, um die öffentliche Sicherheit oder das Gesundheitswesen aufrecht zu erhalten oder die Abmeldung von Fahrzeugen und die Hinterlegung von Kennzeichen, sofern zwingend wirtschaftliche Gründe dies erforderlich machen“, erläutert Thomas Kogler, Zulassungsstellen-Hauptverantwortlicher der Garanta Versicherungs-AG Österreich. Nachdem das Betreten der Zulassungsstellen nicht mehr möglich ist, haben Kunden vorab per Telefon oder anderer elektronischer Kommunikationsmittel mit dem Versicherer bzw. der Zulassungsstelle Kontakt aufzunehmen, um eine individuelle Vorgangsweise zu vereinbaren. Versicherungsunternehmen werden dies in entsprechender Form veröffentlichen (Website, Aushang in den Zulassungsstellen usw.). „Der Notbetrieb gilt selbstverständlich nicht nur für Kunden der jeweiligen Versicherung, sondern steht auch Kunden, die bei anderen Versicherungsunternehmen versichert sind, zur Verfügung“, so Kogler.