Im Erlass vom Mobilitätsministerium heißt es wörtlich:
Ab 14.4.2020 wird der Betrieb von Zulassungsstellen der behördlich ermächtigten Kfz-Haftpflichtversicherer im gesetzlich vorgesehenen Umfang und im Rahmen der Ermächtigung unter Einhaltung der erforderlichen und einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgenommen.
Als Sicherheitsmaßnahmen kommen insbesondere in Betracht:
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Mehr Ertrag im Gebrauchtwagengeschäft: Darauf kommt es an
Der Handel mit Gebrauchtwagen zählt zu den profitabelsten Bereichen im Autohaus. Gleichzeitig erfordert er ein professionelles Management, um Ertragspotenziale optimal zu nutzen. Schon mit wenigen gezielten Maßnahmen lassen sich Verkaufschancen erhöhen und Kosten reduzieren.
- Es befinden sich in der Zulassungsstelle nicht mehr als ein Antragsteller/Antragstellerin pro 20 Quadratmeter; dies wird erforderlichenfalls durch Zugangskontrollen sichergestellt.
- Es wird ein Abstand von mindestens einem Meter zwischen allen anwesenden Personen, auch Beschäftigten, eingehalten.
- Sämtliche in der Zulassungsstelle anwesende Personen, auch Beschäftigte, tragen Mund-Nasen-Schutz.
- Es befindet sich eine Gelegenheit zur geeigneten Händedesinfektion für alle Personen in der Zulassungsstelle.
- Regelmäßige Desinfektion von Oberflächen.
