Dietmar Gschiel, Siems & Klein-Kundendienst-Techniker
  • Antriebsrollen (Reibwert!) ok?
  • Ketten gespannt und geschmiert?
  • Schrauben und Verbindungen fest?
  • Lager und Motoren frei von ungewöhnlichen Geräuschen?
  • Ist der BPS frei von Verunreinigungen?
  • Prüfung durchgeführt?

Wichtiger Hinweis für alle §57 Begutachtungsstellen:
Laut Gesetzgeber muss Ihr Bremsenprüfstand alle zwei Jahre einer fachgerechten Prüfung unterzogen werden.

Haben Sie alles mit Ja beantwortet, dann wünscht Ihnen Ihr Siems & Klein Kundendienst-Team eine erfolgreiche Saison.
Benötigen Sie kompetente Unterstützung bzw. die Überprüfung Ihres MAHA-Bremsenprüfstandes inkl. Service, Kalibrierung, Prüfplakette und Eintragung ins Prüfbuch? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

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