E-Mobilität: Laden wird leichter

15.12.2021

 
Der Bautenausschuss des Parlaments beschloss, die Hürden für den Einbau von Ladestationen in Garagen, die zum Wohnungseigentum gehören, ein wenig zu senken.

Wohnungsbesitzer, die in der Garage ihres Wohnblocks eine Wallbox installieren möchten, sind nun nicht mehr auf die ausdrückliche schriftliche Zustimmung aller anderen Miteigentümer*innen angewiesen. Ein sinnvoller Beschluss, der laut ÖAMTC allerdings einen Schönheitsfehler hat. Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, erklärt: „Mit der fehlenden Definition des Begriffs 'Langsamladen' schiebt der Gesetzgeber das bisherige Problem vor sich her. Denn Wallboxen sind unterschiedlich ausgestattet und arbeiten mit unterschiedlicher Leistung.“ So unterliege nur das Laden mit 3,7 Kilowatt nicht mehr der umfassenden Zustimmungserfordernis. All jene aber, die sich für eine stärkere Wallbox mit 7,4 kW Leistung entscheiden (eine durchaus übliche Dimension), blicken in eine ungewisse Zukunft. Denn mangels deutlicher Klarstellung im Gesetz kann es sein, dass man doch wieder die Zustimmung aller Miteigentümer*innen einholen muss – und die Wallbox eventuell nicht installiert werden kann. Und weil ebenso Ladestellen mit 11 kW noch mit vertretbarem baulichem Aufwand zu realisieren sind, fordert der Mobilitätsclub auch dafür die Beseitigung der komplizierten und oft aussichtslosen Hürde der ausdrücklichen Einstimmigkeit.