Förderprogramm

Förderungen für E-Autos 2023

12.01.2023

 
Für private Käufer bleiben die Förderungen weitgehend gleich, für Betriebe gibt es dagegen Einschränkungen.
Elektroauto
Elektroauto

Im Jahr 2023 gibt es einige Änderungen für die Förderung von E-Mobilität. Die meisten betreffen Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine: So erhalten nur mehr soziale Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing und E-Taxis Ankaufsförderungen für 2023 gekaufte E-Pkw erhalten. „Neu ist, dass im Jahr 2022 gekaufte E-Autos bei Vorlage eines entsprechenden Kaufvertrags noch in diesem Jahr zur Förderung eingereicht werden können“, erklärt Öamtc-E-Mobilitätsexperte Markus Kaiser. Bestehen bleiben weiterhin steuerliche Begünstigungen, wie etwa die Sachbezugsbefreiung, die Vorsteuerabzugsfähigkeit, der Entfall der Normverbrauchsabgabe sowie der motorbezogenen Versicherungssteuer. Neben der E-Mobilitätsförderung ist zudem eine separate Förderschiene mit 100 Millionen Euro für emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur geplant, mit der Betriebe und Vereine gezielt bei der Flottenumstellung unterstützt werden.

Neue Regeln für Hybride

Für Privatpersonen wird der Kauf eines E-Autos wie schon bisher mit insgesamt 5.000 Euro finanziell unterstützt. Eine Änderung gibt es bei den Plug-in-Hybriden: Diese müssen ab 2023 eine rein elektrische Reichweite von 60 Kilometer nach WLTP statt bisher 50 Kilometer zurücklegen können, um Anspruch auf die Förderung in der Höhe von 2.500 Euro zu haben. Insgesamt stellt das Klimaschutzministerium (BMK) 2023 im Rahmen der E-Mobilitätsförderung 95 Millionen Euro zur Verfügung. Dazu können ab voraussichtlich Ende Jänner 2023 Anträge unter www.umweltfoerderung.at gestellt werden. Für unterversorgte Gebiete wird es ab Mitte 2023 ein zusätzliches Förderprogramm mit 10 Millionen Euro geben. Auch private Ladeinfrastruktur wird gefördert: Bis zu 600 Euro erhält man für Wallboxen bzw. intelligente Ladekabel. Bis zu 1.800 Euro bekommt man für kommunikationsfähige Wallboxen mit Lastmanagement, wenn sie in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage installiert werden.

Förderung für E-Zweiräder

Für den Kauf eines einspurigen Elektrofahrzeuges (E-Moped bzw. E-Motorrad) gibt es 2023 (wie im Vorjahr), abhängig von der Fahrzeugklasse und der Motorleistung, bis zu 1.900 Euro von BMK und den Importeuren. Die Voraussetzungen zum Erhalt der Förderungen bleiben ebenfalls weitgehend gleich.