Dementsprechend wurden zahlreiche Änderungen implementiert. Für Rückfragen steht Ihnen die kostenlose Automotive Hotline zur Verfügung.

 

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Verkehrssicherheit bei E-Scootern: Kennzeichenpflicht und „Scooter-Pickerl“ gefordert
Trotz der kürzlich in Kraft getretenen StVO-Novelle für E-Scooter steigt die Zahl der Verkehrsunfälle mit dieser Fahrzeugklasse laut aktuellen Zahlen besorgniserregend an.

NEU:

  • Der Begutachtungsstellenstempel am Gutachten entfällt.
  • Änderungen bei Fahrzeugklassen und Toleranzfristen wurden umgesetzt.
  • Die Möglichkeit der Eingabe der Fahrgestellnummer wird von 17 auf 20 Stellen erweitert. Dabei ist es nicht notwendig, freibleibende Stellen mit Punkten aufzufüllen.
  • Die neuen Mängelpositionen 0.4 und 0.5 sind für historische Fahrzeuge verfügbar.
  • Im Fahrzeugstamm abgespeicherte Dokumente können nun zusätzlich bei Bedarf dem Gutachten zugefügt werden.

 

Sie können die Automotive Hotline telefonisch erreichen unter 01 / 890 30 80 (MO-DO: 8-16.30 Uhr und FR: 8-15 Uhr), oder per Email an hotline@automotive.at. Besuchen Sie uns auch auf www.automotive.at/services