Für Kfz-Händler und Werkstätten bringen neue europäische Vorgaben zusätzliche rechtliche Anforderungen. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2019/2144 („General Safety Regulation“), die seit 2022 schrittweise Fahrerassistenzsysteme für neue Fahrzeugtypen und seit 2024 für Neuzulassungen (mit Erweiterungen ab Juli 2026) vorschreibt. Ziel ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit durch technische Unterstützung.
Für den Fahrzeughandel stellt sich damit die Frage, welche Erwartungen Käufer an diese Systeme haben dürfen. Auch wenn Fahrzeuge etwa mit Notbremsassistenten oder Spurhaltewarnungen ausgestattet sind, bleibt die Verantwortung rechtlich beim Lenker. Assistenzsysteme unterstützen lediglich und ersetzen keine eigenständige Fahrzeugführung. In der Praxis kann es dennoch zu Konflikten kommen, wenn Kunden von einer weitergehenden Wirkung ausgehen.
Für Händler ergibt sich daraus die Pflicht zur klaren Aufklärung. Kunden sollten nicht nur über das Vorhandensein, sondern auch über die Funktionsweise und Grenzen dieser Systeme informiert werden. Eine unklare Darstellung kann rechtliche Folgen haben, etwa im Zusammenhang mit Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen.
Auch Werkstätten sind betroffen. Die Systeme erfordern präzise Diagnose- und Kalibrierungsarbeiten, etwa nach Reparaturen. Fehlerhafte Einstellungen können die Funktion beeinträchtigen und sicherheitsrelevant sein.
Für Kfz-Betriebe bedeutet das: Mit der verpflichtenden Einführung moderner Assistenzsysteme steigen nicht nur die technischen, sondern auch die rechtlichen Anforderungen. Eine klare und gut dokumentierte Kommunikation im Verkauf und sorgfältige Arbeit im Service sind entscheidend, um Risiken zu vermeiden.