Der Verband österreichischer Leasing-Gesellschaften (VÖL) sieht die von der Bundesregierung im Zuge des Doppelbudgets 2027/2028 angekündigte Einführung eines Sachbezugs für privat genutzte Elektro-Dienstautos kritisch.
Die bisherige Steuerbefreiung hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Unternehmen ihre Fahrzeugflotten auf Elektroautos umgestellt haben. Rund 70 Prozent aller neu zugelassenen Elektroautos werden von Unternehmen beschafft. Für Unternehmen waren dabei niedrigere Lohnnebenkosten entscheidend, weil kein Sachbezug für Elektroautos anzusetzen war. Mit der geplanten Änderung reduziert sich dieser Vorteil, wodurch zu erwarten ist, dass die Attraktivität von Elektrofahrzeugen im Firmenbereich sinkt. Elektroautos sind zudem in der Anschaffung oftmals noch teurer als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, was den geplanten prozentual niedrigeren Sachbezug relativiert.
Steigende Kosten
Für Arbeitnehmer bedeutet die vorgeschlagene Regelung, dass ein Elektro-Dienstwagen künftig als geldwerter Vorteil versteuert wird, wenn er etwa für den täglichen Weg zur Arbeit genutzt wird. Dadurch steigen die laufenden Kosten, während sich der finanzielle Vorteil gegenüber einem Verbrenner verringert.
Betroffen sind insbesondere jene Betriebe und Beschäftigte, die bereits frühzeitig in Elektromobilität investiert haben. Für sie verändern sich die Rahmenbedingungen nachträglich, was die Planungssicherheit beeinträchtigt und das Vertrauen in den Standort schwächt. „Unternehmen brauchen klare und verlässliche Rahmenbedingungen, damit sie ihre Fahrzeugflotten langfristig und wirtschaftlich planen können“, sagt Alexander Nekolar, Präsident des VÖL.
Die aktuell geltende Sachbezugsbefreiung für rein elektrische Dienstfahrzeuge ist zudem ein wichtiges Instrument der österreichischen Klimapolitik, da Elektrofahrzeuge im betrieblichen Einsatz einen messbaren Beitrag zur Reduktion von CO₂-Emissionen und zur Erreichung der nationalen Klimaziele leisten. Hinzu kommt, dass die Elektromobilität die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern fördert.
„Aus unserer Sicht sollte die Sachbezugsbefreiung für Elektrofahrzeuge daher als bewährtes Instrument der Mobilitätswende erhalten bleiben. Eine langfristig stabile Ausgestaltung von Anreizen ist entscheidend, um den Umstieg auf emissionsarme Technologien weiterhin zu unterstützen“, so Alexander Nekolar weiter.