Bereits seit Juli 2024 gehören unter anderem der intelligente Geschwindigkeitsassistent, der Unfalldatenspeicher, die Rückfahrassistenz und verschiedene Notbremssysteme zur Serienausstattung neuer Fahrzeugtypen. Ab 7. Juli 2026 kommen weitere verpflichtende Funktionen hinzu: Zu den wichtigsten Neuerungen zählt das erweiterte Notbremsassistenzsystem. Es muss Fußgänger und Radfahrer künftig noch zuverlässiger erkennen und bei einer drohenden Kollision selbstständig eine Notbremsung einleiten. Für die Fahrzeughersteller bedeutet dies eine weitere Optimierung der Sensorfusion aus Kameras, Radar- und gegebenenfalls Lidarsystemen.
Neu verpflichtend ist außerdem ein Ablenkungs- und Konzentrationswarnsystem (Advanced Driver Distraction Warning). Eine Innenraumkamera überwacht Blickrichtung und Aufmerksamkeit des Fahrers und erkennt neben Müdigkeit auch Ablenkungen, etwa durch die Nutzung eines Smartphones.
Ebenfalls vorgeschrieben wird der Notfall-Spurhalteassistent für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung. Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist müssen nun auch diese Fahrzeuge aktiv gegenlenken können, wenn sie unbeabsichtigt die Fahrspur verlassen.
Mehr Sensorik – mehr Arbeit für Werkstätten
Mit jedem zusätzlichen Assistenzsystem steigt die Zahl sicherheitsrelevanter Sensoren und Kameras im Fahrzeug. Für Werkstätten bedeutet dies, dass die fachgerechte Kalibrierung nach Reparaturen, Scheibentausch, Fahrwerksarbeiten oder Unfallschäden weiter an Bedeutung gewinnt. Bereits geringe Abweichungen können die Funktion der Systeme beeinträchtigen und Fehlwarnungen oder fehlerhafte Eingriffe verursachen. Neben modernen Kalibriereinrichtungen werden deshalb auch aktuelle Diagnosesoftware, herstellerspezifische Reparaturinformationen und entsprechend qualifiziertes Personal immer wichtiger.