Mit 1. Mai 2026 tritt eine überarbeitete Fassung der unverbindlichen Leitlinien zur Abwicklung von Fahrzeugschäden der Bundesinnung in Kraft.
Die aktualisierte Version steht den Mitgliedsbetrieben ab sofort zur Verfügung und soll die Bearbeitung von Schäden weiter vereinheitlichen und beschleunigen. Die Empfehlungen wurden nach neuerlichen Abstimmungen zwischen Reparaturgewerbe und Versicherungsseite umfassend überarbeitet. Ziel ist es, bestehende Abläufe anzupassen, Inhalte zu ergänzen und aktuelle Entwicklungen in der Schadenpraxis einfließen zu lassen. Änderungen gegenüber der bisherigen Version sind entsprechend gekennzeichnet.
Ziel: Rasche Abwicklung
Im Kern dienen die Leitlinien als praxisorientiertes Werkzeug für eine möglichst rasche und unbürokratische Abwicklung von Schäden – unabhängig davon, ob diese selbst- oder fremdverschuldet sind. Sie definieren einheitliche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Werkstätten und Versicherungen und bilden damit die Grundlage für standardisierte Prozesse.
Ein zentrales Element bleibt die Direktverrechnung zwischen Reparaturbetrieb und Versicherung. Diese soll sowohl die Abwicklung vereinfachen als auch vermeiden, dass Kunden in Vorleistung treten müssen. Gleichzeitig reduzieren standardisierte Abläufe das Risiko von Forderungsausfällen auf Seiten der Betriebe und sorgen für effizientere administrative Prozesse.
Die Leitlinien decken ein breites Spektrum an Themen ab – von Lackier- und Karosseriearbeiten über Kalkulationsgrundlagen bis hin zu organisatorischen Abläufen bei Totalschäden oder Großschadensereignissen.